Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES CONFERENCE MANAGER™
Version 1.8, gültig ab 25. September 2018
INHALT
1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND ANNAHME
2 DEFINITIONEN
3 CONFERENCE MANAGER™ - BESCHREIBUNG UND RECHTE
4 ROLLE UND VERANTWORTLICHKEIT DES KONFERENZORGANISATORS
5 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6 SUPPORT
7 ZUSATZMODULE UND BESONDERE MODIFIKATIONEN
8 ÄNDERUNGEN, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN UND BEENDIGUNG DES ZUGANGS
9 PERSONENBEZOGENE DATEN
10 MONITORING
11 SPEICHERUNG VON DATEN
12 RECHTE AM CONFERENCE MANAGER™
13 NICHTEINHALTUNG DER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN – HAFTUNG FÜR SCHÄDEN
14 E-MAIL-RICHTLINIEN
15 REFERENZ
16 BEENDIGUNG
17 ÜBERTRAGBARKEIT
18 AUSNAHMEREGELUNGEN
19 GELTENDES RECHT UND GERICHTSBARKEIT
1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSEDINGUNGEN UND ANNAHME
In diesem Dokument sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Conference Manager™ festgelegt (die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“).
Der Conference Manager™ ist ein von der Conference Manager GmbH entwickeltes System. Weitere Informationen über die Conference Manager GmbH sowie Kontaktdaten finden Sie unter www.conferencemanager.de.
Der Zweck des Conference Manager™ besteht in einer Erleichterung der Planung, Abhaltung und Nachbearbeitung von Besprechungen, Kursen, Konferenzen und anderen Veranstaltungen.
Voraussetzung für einen Zugang zur Nutzung des Conference Manager™ ist die vorherige Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Konferenzorganisator. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die im Conference Manager™ gebotenen Möglichkeiten und Beschränkungen fest, die für die Nutzung des Conference Manager™ durch den Konferenzorganisator gelten.
Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Konferenzorganisator in seinem Namen oder im Namen des Konferenzveranstalters den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit zu und bestätigt ferner, dass der Konferenzorganisator und der Konferenzveranstalter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten und den Conference Manager™ nur wie hierin beschrieben nutzen werden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen eine Vereinbarung zwischen dem Konferenzveranstalter, dem Konferenzorganisator und der Conference Manager GmbH hinsichtlich der Nutzung des Conference Manager™ dar.
Der Konferenzorganisator akzeptiert die Allgemeine Geschäftsbedingungen in seinem Namen oder im Namen des Konferenzveranstalters durch Annahme der Allgemeine Geschäftsbedingungen, die online angezeigt und heruntergeladen werden können, bevor der Zugang zum Conference Manager™ gewährt wird.
Somit liegt bei dem Konferenzveranstalter dieselbe Verantwortlichkeit auf Grundlage dieses Dokuments wie bei dem Konferenzorganisator.
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen treten in Kraft, sobald der Konferenzorganisator sie online akzeptiert.
2 DEFINITIONEN
Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die folgenden Definitionen Anwendung:
Conference Manager™: Hat die unter Punkt 3 festgelegte Bedeutung und umfasst zusätzlich zu dem eigentlichen System (Software, Anwendungen,
usw.) das damit verbundene Konzept.
Referent: Eine Person, die an einer Konferenz/Veranstaltung an einem Konferenzort in ihrer Eigenschaft als Referent/Moderator teilnimmt.
Konferenzorganisator: Eine von einem Konferenzveranstalter angestellte Person, welche für die Planung einer Konferenz/Veranstaltung an einem Konferenzort zuständig ist
Konferenzveranstalter: Das Unternehmen oder die Person, das bzw. die eine Konferenz/Veranstaltung an einem Konferenzort abhält.
Konferenzort: Ein Konferenzzentrum, Konferenzraum oder ein ähnlicher physischer Standort, an dem der Konferenzorganisator eine Veranstaltung abhält.
Konferenzteilnehmer: Eine Person, die an einer Konferenz/Veranstaltung, die vom Konferenz-organisator an einem Konferenzort abgehalten wird, teilnimmt.
Auftragserteilung: Ein finaler Auftrag für eine Konferenz/Veranstaltung (einschließlich Einrichtungen, Räume, usw.), die an einem bestimmten Konferenzort abgehalten werden soll.
3 CONFERENCE MANAGER™ - BESCHREIBUNG UND RECHTE
Der Conference Manager™ ist ein Online-Tool, das auf www.conferencemanager.co.uk und conferencemanager.co.uk, conferencremanager.dk, conferencemanager.de, conferencemanagerpro.com und weiteren Webadressen, möglicherweise auch der eigenen Webadressen der Konferenzveranstalter, zur Verfügung gestellt wird.
Der Conference Manager™ ermöglicht es dem Konferenzorganisator, den Ablauf im Zusammenhang mit der Planung, der Umsetzung und der Bewertung einer Konferenz/Veranstaltung oder einer anderen Form der Erfassung und Verteilung von Informationen zu unterstützen. Dies umfasst die Einladung von Konferenzteilnehmern, die Aufteilung der Tagesordnung in einzelne Tracks, die Veröffentlichung einer Website für die Konferenz mit Tagesordnung und Online-Registrierung, die Registrierung der Konferenzteilnehmer und ihrer Teilnahme an verschiedenen Tracks, die Registrierung der Zahlung, den Entwurf und den Druck von Namensschildern, die Verwaltung von Teilnehmerlisten, die Verteilung und Erfassung von Bewertungsformularen, die Berichterstattung, ein Forum für die Kommunikation zwischen Konferenzteilnehmern, die Verteilung von Konferenzmaterial, Online-Umfragen, usw.
Für einen Zugang zum Conference Manager™ muss der Konferenzorganisator sich mit einer gültigen persönlichen E-Mail-Adresse registrieren und die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigen.
Der Konferenzorganisator muss sich beim ersten Mal, wenn er den Conference Manager™ für die Planung einer Konferenz/Veranstaltung verwenden will, registrieren.
Anschließend erstellt der Konferenzorganisator jede Konferenz/Veranstaltung gesondert im Conference Manager™. Wenn der Konferenzorganisator zwei Konferenzen/Veranstaltungen parallel planen möchte, muss er sich nur einmal registrieren und kann anschließend mehrere Konferenzen/Veranstaltungen im Conference Manager™ erstellen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen jedes Mal akzeptiert werden, wenn eine neue Konferenz/ Veranstaltung erstellt wird oder wenn der Konferenzorganisator auf Konferenzen/Veranstaltungen, an der ihm die Rechte zustehen, zugreift.
4 ROLLE UND VERANTWORTLICHKEIT DES KONFERENZ-
ORGANISATORS
In Bezug auf den Conference Manager™ ist der Konferenzorganisator der Leiter der Konferenzen/Veranstaltungen, die der Konferenzorganisator im Conference Manager™ erstellt hat.
Wenn ein Konferenzorganisator, gleichgültig aus welchem Grund, nicht mehr für die Abhaltung einer Konferenz/Veranstaltung in den Räumlichkeiten des Konferenzveranstalters verantwortlich ist, kann die Conference Manager GmbH auf Wunsch des Konferenzveranstalters den Konferenzorganisator der Konferenz/Veranstaltung im Conference Manager™ ändern. Wie unter Punkt 3 festgelegt erfordert die Registrierung eines neuen Konferenzorganisators eine persönliche E-Mail-Adresse dieser Person. Im Allgemeinen ist der Konferenzorganisator jedoch immer die Person, die dieses Recht direkt im Conference Manager™ auf eine andere Person übertragen kann.
Wenn sich die Notwendigkeit ergibt, einem oder mehreren Konferenzteilnehmern oder einem oder mehreren Referenten im Zusammenhang mit einer bestimmen Konferenz/Veranstaltung Zugang zum Conference Manager™ zu gewähren, z. B. zum Hochladen/Herunterladen von Material oder allgemeinen Informationen, übernimmt der Konferenzorganisator in diesem Zusammenhang die volle Verantwortung.
Somit kann nur der Konferenzorganisator der betreffenden Person den Zugang zum Conference Manager™ im Hinblick auf die jeweilige Konferenz/Veranstaltung gewähren. Der Zugang wird mittels einer persönlichen Anmeldung (Einloggen) gewährt.
Der Konferenzorganisator übernimmt die volle Verantwortung für alle Änderungen, die Konferenz-teilnehmer/Referenten im Conference Manager™ in Bezug auf eine Konferenz/Veranstaltung vornehmen.
Der Konferenzorganisator ist, zusammen mit dem Konferenzveranstalter, verantwortlich für die durch den Konferenzorganisator, Konferenzteilnehmer, Referenten oder andere Personen, denen der Konferenzorganisator in Bezug auf eine Konferenz/Veranstaltung möglicherweise Zugang zum Conference Manager™ gewährt hat, über den Conference Manager™ hochgeladenen oder heruntergeladenen Informationen.
Falls im Conference Manager™ ein Forum für Dialoge zwischen Konferenzteilnehmern nach einer Konferenz/Veranstaltung eingerichtet wird, ist der Konferenzorganisator ebenfalls verantwortlich für dessen Verwaltung und für das Löschen aller unangemessenen Beiträge, usw. unter Verwendung der Tools im Conference Manager™.
Es wird Bezug genommen auf die Klausel Erfassung und Preisgabe von Informationen – Personenbezogene Daten (nachstehend) über Informationen/Daten, die Konferenzorganisatoren, Konferenzteilnehmer, Referenten und andere Personen über den Conference Manager™ anderen zur Verfügung stellen.
5 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Konferenzveranstalter zahlt der Conference Manager GmbH eine feste monatliche Gebühr für den Anschluss an den Conference Manager™. Die Gebühren sind für ein Jahr im Voraus zu zahlen, d. h. die Gebühr für das erste Jahr ist bei Abschluss dieser Vereinbarung zu entrichten. Der Konferenzveranstalter muss ferner eine Einrichtungsgebühr an die Conference Manager GmbH zahlen.
Die Conference Manager GmbH kann ihre Preise zu jeder Zeit ändern, aber alle Änderungen bedürfen einer schriftlichen Mitteilung an den Kunden unter
Einhaltung einer dreimonatigen Frist. Falls der Konferenzveranstalter die Preiserhöhung nicht akzeptieren will, kann der Konferenzveranstalter die Vereinbarung ebenfalls unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten beenden.
Die Preise werden am 1. Januar eines jeden Jahres gemäß den Entwicklungen im Netto-Verbraucherpreisindex seit dem letzten veröffentlichten Index für November, jedoch um mindestens 1%, angepasst. Diese Änderung ist nicht ankündigungspflichtig.
Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail an eine vom Konferenzveranstalter angegebene E-Mail-Adresse. Falls Rechnungen per Post verschickt werden sollen, wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet. Im Fall einer Änderung der E-Mail-Adresse ist ausschließlich der Konferenzveranstalter dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Conference Manager GmbH die neue Adresse mitgeteilt wird.
Die Zahlung der Rechnung der Conference Manager GmbH ist sieben Tage nach dem Rechnungsdatum fällig. Ab Fälligkeit ist die Conference Manager GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 2% pro Monat bzw. anteilig ab Fälligkeit zu berechnen, bis die Zahlung erfolgt ist.
Unter besonderen Umständen kann sich die Conference Manager GmbH ausschließlich nach einer vorherigen Anfrage von Seiten des Konferenzveranstalters einverstanden erklären, das Fälligkeitsdatum für die Zahlung um 30 oder 60 Tage zu verschieben. Falls eine Anfrage auf Aufschub der Fälligkeit der Zahlung um mehr als sieben Tage erfolgt, werden alle Preise der Conference Manager GmbH, unabhängig davon, ob sie auf
einer Website, in einer Preisliste, in einem Angebot, mündlich, per E-Mail oder ähnlichem aufgeführt oder angegeben wurden, um 2,25% für 30 Tage bzw. 4,50% für 60 Tage erhöht. Eine solche Erhöhung findet Anwendung auf alle Preisen, die festgesetzt wurden, bevor oder nachdem die Conference Manager GmbH sich mit der Anfrage einverstanden erklärt hat, und umfasst alle Rechnungen, die mit einem Fälligkeitsdatum von 30 oder 60 Tagen nach Ausstellung ausgegeben werden.
Der Zahlungsverzug des Konferenzveranstalters berechtigt die Conference Manager GmbH ferner, den Zugang des Konferenzveranstalters zum Conference Manager™ ohne Vorankündigung zu beenden.
Eine Wiedereröffnung des Zugangs zum Conference Manager™ erfolgt, unabhängig vom Grund, vorbehaltlich der Zahlung einer Wiedereröffnungsgebühr, die der jeweils gültigen Preisliste der Conference Manager GmbH zu entnehmen ist.
6 SUPPORT
Der Conference Manager™ ist ein Online-Self-Service-System, bei dem der Support vom System erfolgt. Die Conference Manager GmbH muss kontaktiert werden, wenn persönliche Unterstützung notwendig ist. Die Conference Manager GmbH ist berechtigt, eine Bezahlung für die Zeit, die für die Bereitstellung des System-Supports aufgewendet wird, zu den jeweils gültigen Stundensätzen zu fordern.
7 ZUSATZMODULE UND BESONDERE MODIFIKATIONEN
Die Conference Manager GmbH bietet besondere Zusatzmodule mit jeweils zusätzlichen Funktionalitäten für den Conference Manager™ an. Diese Zusatzmodule sind in Form von Optionen über den Conference Manager™ gegen Aufpreis verfügbar.
Wenn der Konferenzveranstalter eine oder mehrere solcher Zusatzmodule verwenden möchte, muss der Konferenzveranstalter diese direkt über den Conference Manager™, in dem auch die genauen Informationen über die monatlichen Zusatzkosten und die Einrichtungsgebühr, falls zutreffend, angegeben werden, bestellen.
8 ÄNDERUNGEN, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN UND BEENDIGUNG
DES ZUGANGS
Der Konferenzveranstalter und der Konferenzorganisator sollten beachten, dass sich die Funktionen im Conference Manager™ ohne Vorankündigung ändern können. Die Conference Manager GmbH behält sich das Recht vor, Funktionen im Conference Manager™ ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen. Die Conference Manager GmbH haftet in keinem Fall für Beeinträchtigungen oder Verluste aufgrund einer solchen Änderung.
Der Conference Manager™ sollte rund um die Uhr verfügbar sein.
Dennoch kann der Zugang zum Conference Manager™ in bestimmten Zeiträumen aufgrund von Updates, Betriebsunterbrechungen, usw. verweigert werden.
Im Fall von Betriebsunterbrechungen oder anderen unbeabsichtigten Störungen, unabhängig davon, ob die Ursachen hierfür innerhalb oder außerhalb der Kontrolle der Conference Manager GmbH liegen, wird die Conference Manager GmbH versuchen, den Betrieb so schnell wie möglich wiederherzustellen. Die Conference Manager GmbH haftet in keinem Fall für Beeinträchtigungen oder Verluste, die aufgrund dieser
Betriebsunterbrechungen oder anderer unbeabsichtigter Störungen und den Zugang zum Conference Manager™ entstehen.
Im Fall eines Updates, einer Mängelbeseitigung oder einer geplanten Reparatur des Conference Manager™ oder anderer Programme, Systeme, Software oder Hardware, die sich auf den Betrieb des Conference Manager™ auswirken können, wird die Conference Manager GmbH versuchen, eine Ankündigung der daraus resultierenden Betriebsunterbrechungen, einschließlich eines fehlenden Systemzugangs, über den Conference Manager™ anzukündigen, aber eine solche Vorankündigung wird nicht garantiert, und die Conference Manager GmbH kann für Beeinträchtigungen oder Verluste, welche durch die möglichen Betriebsunterbrechungen und den fehlenden Zugang zum Conference Manager™, falls zutreffend, möglicherweise
verursacht werden, nicht verantwortlich gemacht werden.
9 PERSONENBEZOGENE DATEN
Der vereinbarte Auftragsverarbeitungsvertrag legt die Bedingungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten fest (siehe Anhang A).
10 MONITORING
Die Conference Manager GmbH behält sich das Recht vor, Daten über die Nutzung des Conference Manager™ durch den Konferenzveranstalter und den Konferenzorganisator zu erheben.
Die Daten werden im Zusammenhang mit der Arbeit der Conference Manager GmbH zur Entwicklung und Aufrechterhaltung des Betriebs des Conference Manager™ verwendet. Des Weiteren kann die Conference Manager GmbH die Daten ohne weitere Zustimmung in anderen gewerblichen oder nicht gewerblichen Zusammenhängen verwenden und an Dritte weitergeben. Die Daten von benannten/ anderweitig identifizierbaren Personen werden jedoch nicht preisgegeben, ohne dass zuvor von der betreffenden Person/den betreffenden Personen eine Einwilligung für eine solche
Preisgabe eingeholt wurde. Daten, die im Rahmen dieser Vereinbarung möglicherweise preisgegeben werden, sind daher ausschließlich allgemeiner und statistischer Natur und können niemals dem jeweiligen Konferenzveranstalter und/oder den Privatpersonen zugeordnet werden.
Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmen der Konferenzveranstalter und der Konferenzorganisator ausdrücklich der Erfassung, Registrierung/Speicherung und Verwendung der Daten durch die Conference Manager GmbH wie hier festgelegt zu.
Das hier festgelegte Monitoring und die Verarbeitung von Daten werden zu jeder Zeit gemäß der aktuellen Gesetzgebung über die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgen.
11 SPEICHERUNG VON DATEN
Informationen/Daten, die vom Konferenzorganisator, den Konferenzteilnehmern, den Referenten oder anderen Personen, denen der Konferenzorganisator den Zugang zur Eingabe von Informationen/Daten gewährt hat, im Conference Manager™ eingegeben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, gelten als ausschließliches Eigentum des Konferenzveranstalters im Verhältnis zur Conference Manager GmbH. Wenn
seitens der Konferenzteilnehmer, Referenten oder anderer Personen Rechte, einschließlich geistiger Eigentumsrechte, in Bezug auf diese Informationen/Daten bestehen, sind diese Rechte für die Conference Manager GmbH nicht von Belang, und die Conference Manager GmbH ist berechtigt, diesbezüglich ausschließlich auf den Konferenzveranstalter und den Konferenzorganisator zu verweisen.
Der Konferenzveranstalter und der Konferenzorganisator sind verpflichtet, die Rechte, die seitens der Konferenzteilnehmer, Referenten oder anderer Personen in Bezug auf Informationen/Daten bestehen, die im Conference Manager™ eingegeben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, unmittelbar mit diesen zu klären oder zu verwalten, und der Konferenzveranstalter und der Konferenzorganisator sind verpflichtet, die Conference Manager GmbH für alle Verluste, die das Unternehmen in Bezug auf diese Rechte erleidet, einschließlich aufgrund des Löschens dieser
Informationen/Daten durch die Conference Manager GmbH, nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entschädigen (siehe unten).
Die Conference Manager GmbH speichert die Informationen/Daten für die Konferenz/Veranstaltung, die im Conference Manager™ eingegeben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, für den Zeitraum, der bei dem Kauf von Produkten und Dienstleistungen von der Conference Manager GmbH vereinbart wird und unter „Mein Abonnement“ im Conference Manager™ genau aufgeführt ist.
NB: Nach Ablauf der vereinbarten Speicherdauer nach der Konferenz/ Veranstaltung wird der Zugang zum Conference Manager™ in Bezug auf
diese Konferenz/Veranstaltung automatisch und unverzüglich ohne weitere Ankündigung beendet, und alle vom Konferenzorganisator oder anderen Personen im Conference Manager™ eingegebenen oder anderweitig zur Verfügung gestellten Informationen/Daten zur Konferenz/Veranstaltung gehen verloren, weil sie automatisch ohne eine Möglichkeit der Wiederherstellung gelöscht werden.
Es wird jedoch versucht werden, die Speicherung von Planungslisten für einen längeren Zeitraum zu ermöglichen, aber eine solche Speicherung ist nicht garantiert. Falls andere Informationen/Daten gespeichert werden sollen, müssen diese Informationen/Daten vom Konferenzorganisator vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums vom Conference Manager™ kopiert/hochgeladen werden. Sofern ausdrücklich und rechtzeitig (mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufbewahrung) vom Konferenzorganisator erbeten, stellt Conference Manager GmbH auch die Informationen und Daten in elektronischem Format zur Verfügung und löscht alle Kopien hiervon. Die Kosten für diese Zurverfügungstellung trägt in diesem Fall der Konferenzorganisator.
Wenn die Veranstaltung abgesagt wird, werden alle gespeicherten Informationen / Daten ohne weitere Ankündigung gelöscht. Es können ausschließlich Informationen / Daten vom Conference Manager™ extrahiert werden, wenn Berichte, usw. in der Conference Manager™-Anwendung bereitgestellt werden.
12 RECHTE AM CONFERENCE MANAGER™
Der Conference Manager™ wurde entwickelt von und ist Eigentum der Conference Manager GmbH. Als Nutzer des Conference Manager™ haben der
Konferenzveranstalter und der Konferenzorganisator nur nicht ausschließliche Rechte (Lizenz) zur Nutzung des Conference Manager™ und dies nur gemäß diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Unbeschadet der Nutzung des Conference Manager™ durch den Konferenzveranstalter, den Konferenzorganisator und andere Personen hält und behält die Conference Manager GmbH alle Rechte, einschließlich der geistigen Eigentumsrechte (Urheberrechte, usw.) und des Know-how, am Conference Manager™.
Jedwede Änderung, Entwicklung oder Verbesserung des Conference Manager™ und seiner verbundenen Funktionen, die vom Konferenzveranstalter/Konferenzorganisator, anderen Nutzern des Conference Manager™ oder anderen Personen vorgeschlagen oder vorgenommen werden, gehen automatisch und ohne Vergütung oder Gegenleistung und nicht beschränkt in das Eigentum der Conference Manager GmbH über. Die Conference Manager GmbH kann diese Änderungen, Entwicklungen oder Verbesserungen ohne Zustimmung nach ihrem Belieben handhaben.
Der Konferenzorganisator und der Konferenzveranstalter sind unter keinen Umständen berechtigt, weder unmittelbar noch mittelbar oder vollumfänglich oder teilweise, die Nutzung vom oder den Zugang zum Conference Manager™ einer natürlichen oder juristischen Person ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Conference Manager GmbH zu kopieren oder abzutreten.
Der Konferenzveranstalter und der Konferenzorganisator dürfen den Conference Manager™ ausschließlich nutzen, um eigene Konferenzen/Veranstaltungen zu planen. Somit darf der Konferenz-Organisator über das System keine Veranstaltungen für Konferenzveranstalter abhalten, die nicht demselben Unternehmen angehören wie der Konferenzorganisator.
13 VERSTOSS GEGEN DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN –
HAFTUNG FÜR SCHÄDEN
Wenn ein Konferenzveranstalter oder ein Konferenzorganisator gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt oder den Conference Manager™ auf andere Weise missbräuchlich nutzt oder dieses versucht, ist die Conference Manager GmbH berechtigt, den Zugang zum Conference Manager™ für den jeweiligen Konferenzveranstalter/Konferenzorganisator in Bezug auf alle Konferenzen / Veranstaltungen, die von dem jeweiligen Konferenzveranstalter / Konferenzorganisator geplant oder abgehalten werden, zu beenden unabhängig davon, ob der Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine missbräuchliche Nutzung generell in Bezug auf eine einzelne Konferenz/Veranstaltung erfolgte.
Falls der Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wesentlicher oder andauernder Natur ist, kann die Conference Manager GmbH von der zuvor beschriebenen Möglichkeit Gebrauch machen, den Zugang zum Conference Manager™ für einen Konferenzveranstalter/Konferenzorganisator ohne vorherige Ankündigung zu beenden, die Vereinbarung zu kündigen und Anspruch auf Zahlung ihres Verlustes und etwaiger ausstehender Salden geltend zu machen.
In anderen Fällen eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die Conference Manager GmbH auch den Zugang zum Conference Manager™ für den Konferenzveranstalter/Konferenzorganisator wie oben festgelegt beenden, jedoch erfordert dies eine schriftliche Mitteilung unter Einhaltung einer Frist von fünf Arbeitstagen. Wenn der Konferenzveranstalter/Konferenzorganisator den Verstoß beendet und dies der Conference Manager GmbH innerhalb der Kündigungsfrist nachweist, und wenn der Verstoß dergestalt ist, dass der Conference Manager GmbH nach Beendigung des Verstoßes keine weiteren oder neuen Schäden entstehen oder entstehen können, kann die Conference Manager GmbH die Aufrechterhaltung des Zugangs zum Conference Manager™ für den Konferenzveranstalter/ Konferenzorganisator erlauben, wobei die Conference Manager GmbH jedoch nicht verpflichtet ist, dies zu tun.
Ein wesentlicher Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst folgende Handlungen des Konferenzveranstalters/Konferenzorganisators, ist aber nicht auf diese beschränkt:
» Gewähren des Zugang zum Conference Manager™ an Dritte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Conference Manager GmbH;
» Kopieren des Conference Manager™ in seiner Gesamtheit oder in Teilen
» Neuprogrammierung oder Modifizierung des Conference Manager™, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das Entfernen des Logos, des Namens oder eines charakteristischen Merkmals der Conference Manager GmbH von Registrierungswebsites, E-Mails und anderen Teilen des Conference Manager™
» Nutzung des Conference Manager™ zur Verbreitung von Spam oder um anderweitig den Versuch zu unternehmen, elektronische Kommunikation über das Internet zu stören oder zu verhindern, einschließlich einer Unterbrechung oder Verhinderung in Bezug auf den Conference Manager™ und das Laufen des Systems (siehe Punkt 14 usw. unten)
» Nutzung des Conference Manager™ für einen anderen als den unter Punkt 11 beschriebenen Zweck
» Erzwingen des Zugriffs auf Informationen/Daten im Conference Manager™, die von anderen Nutzern des Conference Manager™ eingegeben oder zur Verfügung gestellt wurden, die keine Konferenzteilnehmer oder Referenten sind, mit denen der Konferenzveranstalter/Konferenz-Organisator eine Vereinbarung über die Genehmigung eines solchen Zugriffs geschlossen hat
» eigene Eingabe oder eine andere Veröffentlichung von Informationen/Daten über den Conference Manager™, die eine offensichtliche Verletzung darstellen oder deren Veröffentlichung eine Straftat ist, oder das Unterlassen des Löschens dieser Informationen/Daten, die von anderen Personen eingegeben oder veröffentlicht wurden, sobald der Konferenzveranstalter /Konferenzorganisator davon Kenntnis erhält.
Vorstehende Punkte stellen keine vollständige Aufzählung von Situationen dar, die als wesentlicher Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen angesehen werden, und es wird Bezug genommen auf die einzelnen Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf Verantwortlichkeiten und Nichtbeachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nehmen.
Der Versuch, vorstehende Handlungen zu unternehmen, und der Versuch eines anderen wesentlichen Verstoßes gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als wesentlicher Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
14 E-MAIL-RICHTLINIE
Der Konferenzveranstalter/Konferenzorganisator ist verantwortlich für jegliche E-Mail-Korrespondenz, die vom/über den Conference Manager™ erfolgt, einschließlich Einladungen für Konferenzteilnehmer, usw. Der Konferenzveranstalter / Konferenzorganisator darf den Conference Manager™ nicht verwenden, um E-Mails weiterzuleiten, die im Widerspruch zu Absatz 10 des dänischen Gesetzes über Marketingpraktiken (Danish Marketing PracticesAct) oder vergleichbaren Vorschriften stehen.
15 REFERENZ
Die Conference Manager GmbH ist berechtigt, diese Vereinbarung sowie den Namen und das Logo des Konferenzveranstalters als Referenzkunde
gegenüber ihren potenziellen Kunden oder als Teil des Marketings für die Produkte und Dienstleistungen der Conference Manager GmbH zu verwenden. Der Konferenz-veranstalter kann jedoch von der Conference Manager GmbH schriftlich verlangen, nicht als Referenzkunde benannt zu werden.
Der Konferenzveranstalter ist gleichermaßen berechtigt, die Conference Manager GmbH als Referenz gegenüber seinen potenziellen Kunden zu verwenden. Die Conference Manager GmbH kann jedoch von dem Konferenzveranstalter schriftlich verlangen, die Conference Manager GmbH nicht als Referenz zu verwenden.
Weder die Conference Manager GmbH noch der Konferenzveranstalter ist berechtigt, die jeweils andere Partei als Referenz zu verwenden, sobald die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr in Kraft sind
16 BEENDIGUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens, und dieser Zeitraum kann nicht vom Konferenzveranstalter, Konferenzorganisator oder der Conference Manager GmbH beendet werden.
Wenn eine der Parteien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Ablauf der genannten Frist beenden möchte, muss die jeweils andere Partei unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Monaten schriftlich darüber informiert werden. Wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht beendet werden, bleiben sie für aufeinanderfolgende Zeiträume von 12 Monaten wirksam, die beendet werden können. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Konferenzveranstalter/Konferenzorganisator unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Zeitraums von 12 Monaten beendet werden.
Unbeschadet des Vorstehenden können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen durch elektronische Mitteilung des Konferenzorganisators geändert werden.
17 ÜBERTRAGBARKEIT
Die Conference Manager GmbH ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung ohne die Zustimmung des Konferenzveranstalters und des Konferenzorganisators an Dritte zu übertragen. Die Conference Manager GmbH ist ferner berechtigt, die Pflichten des Unternehmens im Rahmen dieser Vereinbarung vollständig oder teilweise von Dritten erfüllen zu lassen.
Der Konferenzveranstalter und der Konferenzorganisator können ihre Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung nur an Dritte übertragen,
wenn der Konferenzveranstalter oder der Konferenz-Organisator zuvor die schriftliche Zustimmung der Conference Manager GmbH eingeholt hat. Wenn der Konferenzveranstalter eine offene Handelsgesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft ist, wird eine Übertragung von Aktien der Gesellschaft oder eine Übertragung von 50% des gesamten Aktienkapitals als Übertragung angesehen, die der Zustimmung der Conference Manager GmbH bedarf.
18 AUSNAHMEREGELUNGEN
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die mögliche Haftung und Verantwortung der Conference Manager GmbH in Bezug auf den
Conference Manager™ und das System entsprechend dieser Klausel 18 und den anderen Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Haftungsausschlüsse enthalten, beschränkt sind.
Die Conference Manager GmbH übernimmt keine Garantie für Folgendes:
» die Funktionalität des Conference Manager™ oder dass das System die Erwartungen und Bedürfnisse des Konferenzveranstalters und des Konferenzorganisators erfüllt
» Verlust oder Beschädigung von Informationen/Daten, die vom Konferenzorganisator, den Konferenzteilnehmern, Referenten oder anderen Personen im Conference Manager™ eingegeben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden
» Fehler im Zusammenhang mit der Weiterleitung oder Verbreitung der vom Konferenzorganisator, den Konferenzteilnehmern, Referenten oder anderen Personen im Conference Manager™ eingegebenen oder anderweitig zur Verfügung gestellten Informationen/Daten, einschließlich der ungewollten Weiterleitung oder Veröffentlichung dieser Informationen/Daten an Dritte
» fehlende Zugangsmöglichkeit zum Conference Manager™ oder andere Betriebsunter-brechungen, unabhängig davon, ob diese aus Änderungen des Conference Manager™, Ausfällen, Updates oder anderen Ursachen resultieren, die innerhalb oder außerhalb der Kontrolle der Conference Manager GmbH liegen
Störungen oder Zerstörung von Software oder Hardware, die durch die Nutzung des Conference Manager™ verursacht werden können, einschließlich finanzieller Verluste, Datenverluste und aller anderen Formen eines daraus resultierenden Verlustes oder Kostenaufwands
» in Bezug auf die im Conference Manager™ vom Konferenzorganisator, den Konferenz-teilnehmern, Referenten oder anderen Personen eingegebenen oder anderweitig darüber veröffentlichten Informationen/Daten, auch in Bezug auf Informationen/Daten, die einen Verstoß darstellen können oder deren Veröffentlichung nicht im Einklang mit den Rechtsvorschriften steht.
Es wird ferner Bezug genommen auf die anderen Ausnahmeregelungen in den einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Konferenzveranstalter/Konferenzorganisator ist verpflichtet, die Conference Manager GmbH bei allen Ansprüchen, die von den Konferenzteilnehmern, den Referenten oder Dritten gegenüber der Conference Manager GmbH geltend gemacht werden, freizustellen, und der Konferenzveranstalter/Konferenzorganisator muss die Conference Manager GmbH für alle Verluste entschädigen und alle Unkosten, die der Conference Manager GmbH im Zusammenhang mit diesen Ansprüchen der Konferenzteilnehmer, Referenten oder Drittparteien entstanden sind, erstatten.
Falls gegen die Conference Manager GmbH in Bezug auf vorgenannte Angelegenheiten gerichtliche Verfahren eingeleitet werden, ist der jeweilige Konferenzveranstalter/Konferenzorganisator, der für die Konferenz(en) verantwortlich ist, bezüglich der diese Verfahren eingeleitet werden, verpflichtet, für die Conference Manager GmbH als Verfahrensbeteiligte beizutreten und in dem Zusammenhang die Interessen der Conference Manager GmbH als Beklagte in dem Verfahren zu wahren.
Vorbehaltlich der vorstehenden Ausnahmeregelungen ist die Haftung der Conference Manager GmbH auf unmittelbare und nachgewiesene Verluste
begrenzt.
19 GELTENDES RECHT UND GERICHTSBARKEIT
Diese Bedingungen unterliegen dänischem Recht, mit Ausnahme der kollisionsrechtlichen Regelungen des dänischen Rechts, und alle Streitfälle, die
aufgrund oder hinsichtlich der Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder der Nutzung des Conference Manager™ entstehen, müssen gemäß dänischem Recht, mit Ausnahme der kollisionsrechtlichen Regelungen des dänischen Rechts, beigelegt werden.
Falls die Parteien im Streitfall keine Einigung finden, muss ein solcher Streitfall zur Entscheidung vor ein dänisches Gericht gebracht werden.